FWZ 9: VERLUSTE AUF FORDERUNGEN
9.1 Umgang mit ausstehenden Kundenforderungen
1. Zahlungsmahnung
Die Mahnung bewirkt keine Buchung, da es eine Erinnerung fürs Bezahlen ist.
2. Betreibungskosten
Wir belasten die Betreibungskosten auf das Konto FLL, da der Kunde es uns schuldet.
3. Verzugszinsen
Sobald der Kunde im Verzug ist, dürfen die Gläubiger Verzugszinsen fordern. Nach Gesetz beträgt
dies 5% (falls nicht anderes vereinbart).
4. Uneinbringliche Geldforderungen
Sobald klar ist, dass die Rechnung nicht bezahlt werden kann, dürfen wir die Forderungen in den
Aktiven aufführen. Sie werden im Konto Verluste Forderungen gebucht. Es ist ein
Minusertragskonto.
Abschreibungen von Forderungen:
Man darf erst die Forderung abschreiben, wenn es klar ist, dass die Geforderte Summe oder ein
Teil davon uneinbringlich ist. z.B. Verlustschein, Verlustausweis, …
5. Nachlassvertrag
Mit dem Nachlassvertrag kann der Schuldner und Gläubiger ein Teil oder die ganze Schuld
erlassen.
6. Unerwartete Zahlung
Falls man in der gleichen Rechnungsperiode unerwartet die bereits abgeschriebenen Forderung
erhält, kann man die Buchung zurück Buchen (Bank/Verluste Forderungen).
Falls die Zahlung erst Jahre darauf Folgt, bucht man die s als Ausserordentlicher Ertrag
(Bank/Ausserordentlicher Ertrag)
9.2 Wertberichtigung für unsichere Forderungen
Weil man nicht weiss, wie viel die Forderung beträgt, bucht man im Konto Wertberichtung
Forderungen. Wertberichtigung Forderungen ist ein Minusaktivkonto und gilt als Ruhendes Konto.
Mutmassliche Verluste auf inländische Forderungen werden mit 5% bewertet.
Ausländische Forderungen mit 10% der offenen Forderung bewertet.
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